Satzung des Bürgervereineins Ahlhorn e.V.

Satzung von 2011 als pdf-Datei zum Download

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Bürgerverein Ahlhorn e.V."
Der Sitz des Vereins ist der Ort Ahlhorn. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Oldenburg eingetragen (Registerblatt VR 190188).

 

§ 2 Zweck und Ziel

Es ist die Aufgabe des Bürgervereins, die kommunalen und kulturellen Interessen Ahlhoms in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Großenkneten und anderen Stellen zu fördern sowie zu deren Verwirklichung beizutragen. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet und politisch neutral.

Die Förderung der kommunalen und kulturellen Interessen Ahlhorns umfasst insbesondere:
- die Mitwirkung bei der Ortsgestaltung und Verschönerung der Ortschaft Ahlhorn,
- die Integration neuer Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Dorfgemeinschaft Ahlhorn,
- die Pflege der Geselligkeit

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder des Bürgervereins können alle Einwohner und Freunde Ahlhorns werden.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Ordentliche Mitglieder haben Stimm- und Wahlrecht. Die Mitglieder sollen den Bürgerverein bei der Verwirklichung seiner Aufgaben und Ziele unterstützen. Der Aufnahmeantrag hat schriftlich zu erfolgen.

 

§ 4 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch Tod
- durch freiwilligen Austritt nach schriftlicher Kündigung mit Wirksamkeit zum Jahresende
- durch Ausschluss

Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, und zwar in Fällen, in denen ein Mitglied in grober Weise gegen die gemeinsamen Interessen verstößt oder mit den Beitragsleistungen für den Verein mehr als ein Jahr in Verzug ist.
Der Ausschluss wird 10 Tage nach Absendung des einschlägigen Beschlusses durch eingeschriebenen Brief wirksam. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Beschluss innerhalb eines Monats Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Mitgliederversmmlung entscheidet dann endgültig.

Falls das säumige Mitglied unbekannt verzogen ist, kann der Ausschluss auch unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Vorstand erfolgen.
Bei Erlöschen der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Beitrags (auch nicht anteilig).

Ausgeschiedene, und ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch an das Vereinsvermögen.

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder können Anträge an den Verein stellen und sind andererseits verpflichtet, Zweck und Aufgaben des Vereins zu fördern und alles zu unterlassen, was den Vereinsinteressen schadet oder in der Öffentlichkeit Ehre und Ansehen des Vereins ernstlich zu beeinträchtigen vermag.
Jedes Mitglied ist zu allen Ehrenämtern wählbar.

 

§ 6 Beiträge

Der Verein erhebt zur Bestreitung seiner Ausgaben von seinen Mitgliedern Beiträge, deren Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung festlegt.

 

§ 7 Organe des Vereins

1. Der Vorstand
 2. Die Mitgliederversammlung

Der engere Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus:
- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein in allen gerichtlichen sowie außergerichtlichen Angelegenheiten. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

Der erweiterte Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus:
- dem Vorsitzenden,
- dem stellvertretenden Vorsitzenden,
- dem Schriftführer,
- dem stellvertretenden Schriftführer,
- dem Kassenwart,
- bis zu fünf Beisitzern.

Der Vorstand ist beschlussfähig nach ordnungsgemäßer Ladung.
Der Vorstand arbeitet unentgeltlich.

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern.

 

§ 8 Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand und die Ausschüsse haben jedes Quartal mindestens einmal zusammenzutreten. Es ist Aufgabe des Vorstandes, die Interessen und Geschäfte des Vereins ordnungsgemäß und wirtschaftlich gemäß § 2 zu führen, sowie die Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.

 

§ 9 Wahlen

Die Vorstandsmitglieder werden alle 2 Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl muss auf Antrag geheim erfolgen. Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb eines Geschäftsjahres aus, so erfolgt eine Neuwahl auf der nächsten Mitgliederversammlung.

Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet der Vorstand mit 3/4Mehrheit. Ehrenmitglieder sind von den Beiträgen freigestellt.

 

§ 10 Mitgliederversammlung

Einmal im Jahr (l. Quartal) muss eine Mitgliederversammlung stattfinden, Sie wird durch den Vorstand zwei Wochen vorher schriftlich mit Tagesordnung einberufen. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.

Bei Satzungsänderungen ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem die Sitzung leitenden Vorstandsmitglied und dem Protokollführer zu unterzeichnen sind. Die Niederschriften sind aufzubewahren.
Die Tagesordnung muss folgende Punkte beinhalten:
- Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden,
- Kassenbericht,
- Aussprache über die Berichte,
- Entlastung des Vorstandes,
- Neuwahlen (wem erforderlich),
- Verschiedenes

 

§11 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Auf schriftliches Verlangen von mindestens 30 Mitgliedern hat der Vorstand binnen 4 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

 

§ 12 Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitglieder­versammlung. Eine solche bedarf der Zustimmung von ¾ der anwesenden Mitglieder.

Ein etwa vorhandenes Guthaben fällt nach Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks an die Johanniter-Unfallhilfe Ahlhorn.

 

Ahlhorn, 12. September 1989 mit Änderung vom 20. März 1990 und vom 22. März 2011

Der Vorstand

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