Der Verein


Der Bürgerverein Ahlhorn e.V. wurde am 30.1.1956 als Ortsverein Ahlhorn gegründet.
Es ist Aufgabe des Bürgervereins, die kommunalen und kulturellen Interessen Ahlhorns in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Großenkneten und anderen Stellen zu fördern, sowie zu deren Verwirklichung beizutragen.
Diese umfassen besonders die Mitwirkung bei der Ortsgestaltung und Verschönerung der Ortschaft Ahlhorn sowie die Integration neuer Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Dorfgemeinschaft.
Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet und politisch neutral.

Mitglieder können alle Einwohner und Freunde Ahlhorns werden. (siehe unten)

Der Verein erhebt zur Bestreitung seiner Aufgaben von seinen Mitgliedern Beiträge, deren Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung festlegt. Zur Zeit beträgt der Jahresbeitrag 10 Euro und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Der Bürgerverein hatte am 01.01.2024   446 Mitglieder

Anschrift des Bürgervereins:
Rolf Löschen
Hebbelstr. 22
26197 Ahlhorn

Der Vorstand:

Vorsitzender:

Rolf Löschen

stellv. Vorsitzende:

Petra Rabius-Hermann

Kassenwart:

Samuel Stoll

Schriftführer:

Rainer Niehsen

stellv. Schriftführer:

Jörg Ebert

Pressewart:

Markus Kinzel

Beisitzer:

Ralf Woldeit

Beisitzer:

Stephanie Winkler

Beisitzer:

Saskia Kirchgeorg

 

 


Wenn Sie
Mitglied werden wollen, bitten wir Sie, für die Anmeldung das folgende Anmeldungsformular und das SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen und an den Verein zu senden, bzw. einem Vorstandsmitglied zu geben:
Mitgliedsantrag und SEPA-Lastschriftmandat
(Achtung! Bei einigen Browsern scheint das Dokument nicht richtig dargestellt zu werden. Speichern sie es dann bitte auf ihrer Festplatte (Download) und drucken Sie es dann aus.)

Vereinsadresse: Bürgerverein Ahlhorn e.V., Hebbelstr. 22, 26197 Ahlhorn

Anträge per Email können wir leider nicht annehmen, es muss schon eine Original-Unterschrift vorhanden sein.

Bitte teilen Sie uns auch unbedingt Adressen- oder Kontoänderungen mit, denn für jeden Versuch, den Beitrag von einem nicht mehr korrekten Konto einzuziehen, beträgt die Bearbeitungsgebühr fast 1/3 des Jahresbeitrags!

zur Satzung des Vereins


letzte Änderung am  20.03.2024