Artikel über den Flugplatz und seine Anlagen, die in der Nordwest-Zeitung erschienen sind

Artikel vom 5.8.2010 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline  (Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)

Für Luftfahrzeuge bis zu 14 Tonnen
Fliegerhorst Nur ein Sonderlandeplatz
kd

Ahlhorn - Die Flugplatz Ahlhorn GmbH hat eine Ausfertigung ihres Antrags auf Flugbetriebsgenehmigung bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auch der Großenkneter Verwaltung übergeben. Das berichtete Bürgermeister Volker Bernasko auf Nachfrage der NWZ. Gestellt worden sei der Antrag am 9. Juli.
Laut Bernasko wird von der Flugplatz Ahlhorn GmbH, wie bereits mehrfach angekündigt, die Genehmigung für einen Sonderlandeplatz mit Sichtflug beantragt. Es sei ein 24-Stunden-Betrieb für Luftfahrzeuge bis 14 Tonnen vorgesehen. Weiter werde ein beschränkter Bauschutzbereich von 1,5 Kilometern beantragt. Bislang gelte ein Bauschutzbereich von 15 Kilometern.
Bernasko fasst die beantragte fliegerische Nutzung so zusammen: Werkverkehr im Rahmen der flugaffinen Nutzung (Werftbetriebe), Geschäftsfliegerei, Bundeswehr (Sprungdienste), Privatfliegerei (Sportgruppe Ahlhorn, Luftfahrtverein Wildeshausen) und Falllschirm­sprung­dienst (Ausbildung und Betrieb).
Laut Bernasko erwartet die Flugplatz Ahlhorn GmbH eine Entscheidung über den Antrag innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate.


zuletzt geändert am 5.8.10